In Bezug auf das Umweltregelwerk ergibt sich ab dem 1. August 2023 eine Änderung. Aber diesem Stichtag liefern wir güteüberwachte Recyclingbaustoffe in Übereinstimmung mit der Ersatzbaustoffverordnung. Die bundesweite Verordnung löst damit die bis dahin in NRW gültige Runderlasse „Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recyclingbaustoffe) im Straßen- und Erdbau“ sowie „Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr aus dem Jahr 2001 ab.
In bautechnischer Hinsicht wird geprüft, dass unsere RC-Baustoffe die Vorgaben der Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erfüllen:
- Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB)
- Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TP Gestein-StB)
- Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemitteln im Straßenbau (TL SoB-StB)
- Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (TL G SoB-StB)
- Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus (TL BuB E-StB)
- Merkblatt über den Einsatz von rezyklierten Baustoffen im Erd- und Straßenbau (M RC)