Aus bautechnischer Sicht wird geprüft, dass unsere RC-Baustoffe die Vorgaben der folgenden Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erfüllen:
- Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04)
- Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TP Gestein-StB)
- Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemitteln im Straßenbau (TL SoB-StB 04)
- Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (TL G SoB-StB 04)
- Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus (TL BuB E-StB 09)
- Merkblatt über den Einsatz von rezyklierten Baustoffen im Erd- und Straßenbau (MRC)
Bezüglich der umweltrelevanten Prüfungen werden die Baustoffe nach den in NRW gültigen Runderlassen „Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recyclingbaustoffe) im Straßen- und Erdbau“ sowie „Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr aus dem Jahr 2001 überwacht.