Guter Service beginnt beim ersten Kontakt

Haben Sie Fragen rund um unsere Leistungen? Wir sind gerne für Sie da. Bitte wählen Sie, wie wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen sollen, füllen Sie die hierfür notwendigen Felder (mit * gekennzeichnet) aus und klicken Sie anschließend auf „Formular absenden“.

Wie sollen wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen?

Kontaktdaten

Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Kontaktaufnahme verwendet. Die Daten werden insbesondere nicht veröffentlicht. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise


Kontakt

B+R Köln GmbH
Geestemünder Str. 22
50735 Köln
T +49 221 974542-0
F +49 221 974542-10
E-Mail

Industrie, Erd- und Straßenbau als wichtige Anwendungsgebiete für Recyclingbaustoffe

Anwendungsgebiete für Recyclingbaustoffe

Das mengenmäßig wichigste Einsatzgebiet für unsere RC-Baustoffe stellt der Oberbau von Straßen dar. Unsere Recyclingbaustoffe der Klasse RCL I nach Gem. Runderlassen NRW erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Verwendung in Frostschutz- und Schottertragschichten aller Belastungsklassen der Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO 12).

Rahmenbedingungen für den Einsatz von RC-Baustoffen

Rahmenbedingungen für den Einsatz

Die Bedingungen für den Einsatz von RC-Baustoffen in NRW basieren auf den in NRW gültigen ministeriellen Gem. Runderlassen. Tabelle 1 zeigt die genauen Vorgaben des Landes NRW für die von uns gelieferte beste Materialqualität RCL I. Für private Vorhaben ist von Bauherren eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.

Wir liefern ausschließlich RCL-I-Qualitäten, da die Einschränkungen bei der Verwendung von RCL II aufgrund der geringeren Qualität deutlich stärker sind. Für Baustoffe der Klasse RCL II gilt Tabelle 2. 

Tabelle 2: Verwertungsmöglichkeiten nach Gem. Runderlass NRW für Recyclingbaustoffe der Stoffklasse RCL II

Die 7. Auflage des Handbuchs ist verfügbar!
Für Bauunternehmen, Bauträger, Planer, Ingenieure und ausschreibende Stellen der öffentlichen Hand wurde das Handbuch Ersatzbaustoffe entwickelt. Die neue Auflage beinhaltet erstmalig alle Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung, die am 1. August 2023 in Kraft treten wird.

B+R Köln GmbH